Deutschland
 

.: Netznutzungsverträge Strom

Die hier beschriebenen Verträge bilden die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Netze der Städtische Werke Borna Netz GmbH. Sie gelten für Stromlieferanten und Kunden.


Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und der Städtische Werke Borna Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, Netznutzung und Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der Städtische Werke Borna Netz GmbH.


Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und der Städtische Werke Borna Netz GmbH abgeschlossen. Im Falle eines all-inclusive-Vertrags zur Stromversorgung eines Kunden ist er bereits im oben genannten Lieferantenrahmenvertrag enthalten. Der Netznutzungsvertrag regelt die Netznutzung und die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der Städtische Werke Borna Netz GmbH.


Bei einem reinen Energielieferungsvertrag zwischen dem Stromlieferanten und dem Kunden, oder auch auf Wunsch des Kunden, wird der Vertrag auch direkt zwischen dem Kunden und der Städtische Werke Borna Netz GmbH abgeschlossen.


Netzanschlußvertrag

Der Netzanschlußvertrag wird zwischen dem Anschlußnehmer und der Städtische Werke Borna Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich der Kostentragung.


Anschlußnutzungsvertrag

Der Anschlußnutzungsvertrag wird zwischen dem letztverbrauchenden Kunden und der Städtische Werke Borna Netz GmbH abgeschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluß und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben.


In der Regel wird der Anschlußnutzungsvertrag abgeschlossen bei:


all-inclusive-Verträgen zur Stromversorgung eines Kunden und

bei Vorliegen einer entsprechenden Bevollmächtigung des Stromlieferanten.


Der Vertrag wird im Normalfall im Rahmen der Netznutzungsanmeldung durch den Stromlieferanten entsprechend dem Lieferantenrahmenvertrag, ansonsten direkt durch den Kunden abgeschlossen.