Deutschland
 

Allgemeines



Am 1. April 2002 trat das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2002) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Minderung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der Erneuerbaren Energien im Strombereich zu 1. August 2004 wurde der § 4 Absatz 3 KWKG 2002 geändert. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments wurde mit dem Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung das KWKG 2002 zum 1. Januar 2009 geändert.


:: Wichtige gesetzliche Grundlagen