Allgmeiner Hinweis
Ab dem 01.03.2017 sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ab einer Anschlussleistung größer 4,6 kVA im Netzgebiet der Städtische Werke Borna Netz GmbH anmeldepflichtig.
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Ab dem 01.03.2017 sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ab einer Anschlussleistung größer 4,6 kVA im Netzgebiet der Städtische Werke Borna Netz GmbH anmeldepflichtig.